DAS STUDIUM DER PHYSIK / LEHRAMT
Die allgemeinen Informationen und Voraussetzungen zu Studium und Vorlesungsangebot entsprechen denen des Diplom- Studienganges.
HINWEISE ZUM LEHRAMTSSTUDIUM AN DER UNIVERSITÄT HAMBURG
An der Universität Hamburg werden vier verschiedene Lehramtsstudiengänge angeboten. Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern, die schultypenbezogene Lehrämter anbieten, bietet Hamburg stufenbezogene Lehrämter an. Dieses sind :
- Lehramt an der Oberstufe - Allgemeinbildende Schulen (LAOAS)
- Lehramt an der Oberstufe - Berufliche Schulen - (LAOBS)
- Lehramt an der Grund- und Mittelstufe (LAGM)
- Lehramt an Sonderschulen (LAS)
Hinzu kommen noch drei Angebote, auf ein abgeschlossenes Lehramtsstudium aufzubauen bzw. es zu erweitern :
- Aufbaustudium "Lehramt an Sonderschulen"
- Zusatzausbildung von Lehrern für Schüler verschiedener Muttersprachen
- Zusatzstudium "Informatik für Lehrerinnen und Lehrer".
Alle Studiengänge werden bei Abschluß des Universitätsstudiums mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossen, an das sich ein z.Zt. zweijähriges Referendariat anschließt, welches mit dem Zweiten Staatsexamen beendet wird.
INFORMATIONEN ÜBER DIE LEHRAMTSSTUDIENGÄNGE MIT UNTERRICHTSFACH PHYSIK
Neue physikalische Erkenntnisse müssen nicht nur gefunden, sondern auch an nachfolgende Generationen weitergegeben werden. Dieser Vermittlungsprozeß vollzieht sich im Wechselspiel von Lehren und Lernen, auf ihn soll das Physiklehrerstudium vorbereiten.
Neben der Physik selbst muß also ein angehender Physiklehrer auch Kenntnisse darüber erwerben, wie man Physikunterricht gestaltet und wie Kinder und Heranwachsende Physik lernen.
Das Prüfungsverfahren sowie die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungs- anforderungen sind geregelt in der "Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen" vom 18.05.1982, im folgenden Lehrerprüfungsordnung (LPO) bezeichnet.
LEHRAMT AN DER OBERSTUFE - ALLGEMEINBILDENDE SCHULEN
Prüfungsfächer sind laut LPO (Par. 33) :
- Erziehungswissenschaft,
- zwei der folgenden Unterrichtsfächer : Bildende Kunst, Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Erdkunde, Evangelische Religion, Französisch, Geschichte, Griechisch, Latein, Mathematik, Musik, Philosophie, Physik, Russisch, Sozialwissenschaften, Spanisch, Sport.
Dementsprechend gliedert sich das Studium in drei Teilstudiengänge. Für die Prüfung in dem Unterrichtsfach Physik betreffendem Teilstudiengang sieht die LPO vor als Zulassungsvoraussetzungen :
- Teilnahme an einem viersemestrigen Grundkurs mit Übungen in Mechanik, Elektrizitätslehre, Optik, Wärmelehre, Astrophysik, Festkörperphysik, Kernphysik und Elementarteilchenphysik.
- Teilnahme an einem dreisemestrigen Kurs mit Übungen oder an entsprechenden Vorlesungen mit Übungen in Theoretischer Physik.
- Erfolgreiche Teilnahme an vier der unter 1. und 2. genannten Übungen, darunter mindestens einer in Theoretischer Physik.
- Erfolgreiche Teilnahme an einem physikalischen Anfängerpraktikum, an einem Fortgeschrittenenpraktikum und an zwei Kursen über physikalische Schulversuche.
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar über Methoden und Ziele der Physik.
- Teilnahme an einer Veranstaltung zur Geschichte der Naturwissenschaften.
und als Prüfungsanforderungen :
- Kenntnis grundlegender Tatsachen und Gesetze der Physik und ihre wichtigsten Anwendungen.
- Vertiefte Kenntnisse in zwei Gebieten der theoretischen Physik, darunter mindestens in einem der folgenden Gebiete : Analytische Mechanik, Elektrodynamik oder Quantenmechanik.
- Kenntnisse aus der geschichtlichen Entwicklung der Physik.
Insgesamt ergibt sich damit der Studienverlaufsplan:
Studienverlaufsplan
für das Lehramt an der Oberstufe - Allgemeinbildende Schulen -
im Fach Physik
| Semester | Grundkurs | Praktika |
Theoretische Physik | Sonstiges |
| 1. (WS) | Kurs Physik I * (4 V + 3 V + 3 Ü)
| | |
|
| 2. (SS) | Kurs Physik II * (4 V + 3 V + 3 Ü) |
Phys. Praktikum für Studierende der Naturwissenschaften I (5P VfZ/VZ) | | |
| 3. (WS) | Physik III (4 V + 2 Ü) |
Anleitung zur Ausführung physikal.
Schulversuche I(3P) | |
|
| 4. (WS) | Einführung in die Struktur der Materie
(4 V + 2 Ü) |
Anleitung zur Ausführung physikal.
Schulversuche II(3P) | | Geschichte der Naturwissenschaften (2V) |
| 5. (SS) |
|
Physikal. Praktikum für Fortgeschrittene (8P VfZ/VZ) |
Theor. Physik I **
(Theor.Mechanik)(4V+2Ü) | |
| 6. (WS) | |
|
Theor. Physik II **
(Elektrodynamik)(4V+2Ü) |
|
| 7. (SS) | | | Theor. Physik II **
(Quantenmechanik)(4V+2Ü) | Seminar über Methoden und Ziele der Physik (2S) |
| 8. (WS) | | Vorbereitung der Hausarbeitganztägig | | |
| 9. (SS) | | Erstellung der Hausarbeitganztägig | | |
Zeichenerklärung:
V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum, S = Seminar oder Proseminar,
VfZ = Vorlesungsfreie Zeit, VZ = Vorlesungszeit
*: Der Kurs Physik I / II beinhaltet die "Mathematischen
Ergänzungen". Zur Zeit wird der Kurs mit der Vorlesung
"Einführung in die Theoretische Physik I / II" mit gemeinsamen
Übungen zu Physik I / II angeboten. Die Veranstaltung ist
keine reine Theorie-Vorlesung, sondern liefert überwiegend
Mathematische Hilfsmittel zur Vorlesung Physik I / II.
Wenn das zweite Studienfach Mathematik ist, sind die mathematischen
Bestandteile des Kurses Physik I / II nicht zwingend nötig.
**: Zur Zeit wird der Kurs "Theoretische Physik
für Studierende des Lehramtes" angeboten. Dieser bietet
speziell auf den späteren Beruf ausgerichteten Inhalt und kann
alternativ zu den Theorievorlesungen des Diplom-Studiengangs
gehört werden.
LEHRAMT AN DER OBERSTUFE - BERUFLICHE SCHULEN
Prüfungsfächer sind laut LPO (Par. 43) :
- Erziehungswissenschaft,
- eine der folgenden, vertieft studierten Fachrichtungen des beruflichen Schulwesens : Bautechnik, Chemotechnik, Elektrotechnik, Ernährungs- und Haushaltswissenschaft, Farb- technik und Raumgestaltung, Gesundheit, Graphische Technik, Holz- und Kunststofftechnik, Körperpflege, Metalltechnik, See- und Hafenwirtschaft, Textil- und Bekleidungstechnik, Wirtschaftswissenschaften.
- eines der folgenden Unterrichtsfächer : Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Erdkunde, Evangelische Religion, Französisch, Geschichte, Mathematik, Physik, Sozialwissenschaften, Spanisch, Sport.
Dementsprechend gliedert sich das Studium in drei Teilstudiengänge. Für die Prüfung in dem das Unterrichtsfach Physik betreffendem Teilstudiengang sieht die LPO vor als Zulassungsvoraussetzungen:
- Teilnahme an einem viersemestrigen Grundkurs mit Übungen in Mechanik, Elektrizitätslehre, Optik, Wärmelehre, Astrophysik, Festkörperphysik, Kernphysik und Elementarteilchenphysik; erfolgreiche Teilname an zwei Übungen.
- Erfolgreiche Teilnahme an einem zweisemestrigen Anfängerpraktikum und an zwei Kursen über physikalische Schulversuche.
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar über Methoden und Ziele der Physik.
- Erfolgreiche Teilnahme an den mathematischen Ergänzungen zum Grundkurs.
und als Prüfungsanforderungen:
- Kenntnis grundlegender Tatsachen und Gesetze der Physik und ihre wichtigsten Anwendungen.
- Vertiefte Kenntnisse in einem Gebiet der Physik unter Berücksichtigung von Anwendungen in Natur und Technik.
Der Studienverlaufsplan für die drei Lehramtsstudiengänge LAOBS, LAGM und LAS im Studienfach Physik ist also gleichlautend.
Lehramt an der Grund- und Mittelstufe
Prüfungsfächer sind laut LPO (Par 22) :
- Erziehungswissenschaft,
- Grundschulpädagogik und
- zwei der folgenden, davon mindestens eines der unter Buchstabe a) genannten Unterrichtsfächer :
- a) Bildende Kunst, Biologie, Deutsch, Evangelische Religion, Mathematik, Musik, Sport.
- b) Chemie, Englisch, Erdkunde, Französisch, Geschichte, Physik, Sozialwissenschaften, Spanisch, Technik.
Dementsprechend gliedert sich das Studium in vier Teilstudiengänge. Für die Prüfung in dem Unterrichtsfach Physik betreffendem Teilstudiengang sieht die LPO vor als
Zulassungsvoraussetzungen :
- Teilnahme an einem viersemestrigen Grundkurs mit Übungen in Mechanik, Elektrizitätslehre, Optik, Wärmelehre, Astrophysik, Festkörperphysik, Kernphysik und Elementarteilchenphysik; erfolgreiche Teilname an zwei Übungen.
- Erfolgreiche Teilnahme an einem zweisemestrigen Anfängerpraktikum und an zwei Kursen über physikalische Schulversuche.
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar über Methoden und Ziele der Physik.
- Für Bewerber ohne das Fach Mathematik erfolgreiche Teilnahme an den mathemtischen Ergänzungen zum Grundkurs.
und als Prüfungsanforderungen :
- Kenntnis grundlegender Tatsachen und Gesetze der Physik und ihre wichtigsten Anwendungen.
- Vertiefte Kenntnisse in einem Gebiet der Physik unter Berücksichtigung von Anwendungen in Natur und Technik.
LEHRAMT AN SONDERSCHULEN
Prüfungsfächer sind laut LPO (Par 27) :
- Erziehungswissenschaft,
- zwei der folgenden sonderpädagogischen Fachrichtungen : Blindenpädagogik, Gehörlosenpädagogik, Geistigbehindertenpädagogik, Körperbehinderten- pädagogik, Lernbehindertenpädagogik, Schwerhörigenpädagogik, Sehbehindertenpädagogik, Sprachbehindertenpädagogik, Verhaltensgestörtenpädagogik.
- eines der folgenden Unterrichtsfächer : Bildende Kunst, Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Erdkunde, Evangelische Religion, Französisch, Geschichte, Mathematik, Musik, Physik, Sozialwissenschaften, Sport, Technik.
Die Zulassungsvoraussetzungen, die Prüfungsanforderungen und der zeitliche Umfang in den Unterrichtsfächern gleichen denen beim Lehramt an der Grund- und Mittelstufe . Die Hausarbeit hat eine sonderpädagogische Thematik zum Gegenstand.
Studienverlaufsplan
für das Lehramt an der Oberstufe - Berufliche Schulen
das Lehramt an der Grund- und Mittelstufe
und das Lehramt an Sonderschulen
jeweils im Fach Physik
| Semester | Grundkurs | Praktika |
Sonstiges |
| 1. (WS) | Kurs Physik I * (4 V + 2 Ü)
| |
|
| 2. (SS) | Kurs Physik II * (4 V + 2 Ü) |
| |
| 3. (SS) | Physik III (4 V + 2 Ü) |
Phys. Praktikum für Studierende der Naturwissenschaften I (5P VfZ/VZ) |
|
| 4. (WS) | Einführung in die Struktur der Materie
(4 V + 2 Ü) |
Phys. Praktikum für Studierende der Naturwissenschaften II (5P VfZ/VZ) | |
| 5. (WS) |
|
Anleitung zur Ausführung physikal.
Schulversuche I(3P) |
|
| 6. (SS) | |
Anleitung zur Ausführung physikal.
Schulversuche II(3P) |
|
| 7. (SS) | | | Seminar über Methoden und Ziele der Physik (2S) |
| 8. (WS) | | Vorbereitung der Hausarbeitganztägig | |
| 9. (SS) | | Erstellung der Hausarbeitganztägig | |
Zeichenerklärung:
V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum, S = Seminar oder Proseminar,
VfZ = Vorlesungsfreie Zeit, VZ = Vorlesungszeit
*: Der Kurs Physik I / II beinhaltet die "Mathematischen
Ergänzungen". Zur Zeit wird der Kurs mit der Vorlesung
"Einführung in die Theoretische Physik I / II" mit gemeinsamen
Übungen zu Physik I / II angeboten. Die Veranstaltung ist
keine reine Theorie-Vorlesung, sondern liefert überwiegend
Mathematische Hilfsmittel zur Vorlesung Physik I / II.
Wenn das zweite Studienfach Mathematik ist, sind die mathematischen
Bestandteile des Kurses Physik I / II nicht zwingend nötig.
Bemerkungen zu den Studienverlaufsplänen:
- Die zeitliche Aufteilung ist nur als Beispiel zu verstehen. Die Lehrveranstaltungen können, falls dies im Hinblick auf die zeitlichen Anforderungen im übrigen Studium sinnvoll erscheint, auch in dichter Abfolge besucht werden.
- Stoffkataloge für den Kurs Physik I - III einschließlich der Mathematischen Ergänzungen sowie für die Vorlesung "Einführung in die Struktur der Materie" und die Theorie-Vorlesungen sind im "Stoffkatalog der Kursvorlesungen" zu finden enthalten.
- Die Physikalischen Praktika für Studierende der Naturwissenschaften I + II finden sowohl in der Vorlesungszeit als auch in der vorlesungsfreien Zeit statt. In der vorlesungsfreien Zeit werden sie als dreiwöchiges Blockpraktikum an jeweils 2 Tagen pro Woche ganztägig durchgeführt. Anmeldetermine beachten !
- Von den beiden Kursen "Anleitung zur Ausführung physikalischer Schulversuche" wird einer (I) nur im Sommersemester SS, der andere (II) nur im Wintersemester WS angeboten. Die Reihenfolge spielt keine Rolle; man kann mit dieser Veranstaltung also auch im Wintersemester beginnen. Es ist ratsam, wenigstens einen der beiden Kurse vor Beginn des Schulpraktikums besucht zu haben.
Die staatliche Prüfung (= Erstes Staatsexamen) besteht aus drei Teilen :
- Einer Hausarbeit (Dauer : 3 Monate) in einem Prüfungsfach;
- je einer Klausur in den Prüfungsfächern, in denen die Hausarbeit nicht geschrieben wurde (in Physik stehen drei Themen zur Auswahl; Bearbeitungszeit 5 Stunden);
- je einer mündlichen Prüfung in jedem Prüfungsfach (von jeweils 40 Minuten Dauer pro Bewerber).
Genauere Informationen sind der "Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen" zu entnehmen.
Die Durchführung der Prüfungen wird vom Lehrerprüfungsamt organisiert.
GLIEDERUNG DES STUDIUMS
Der Lehramtsstudiengang für Physik umfaßt zunächst das viersemestrige Grundstudium, das die erforderlichen fächerbezogenen sowie psychologischen und pädagogischen Grundkenntnisse vermittelt. Den viersemestrigen Grundkurs Physik mit integrierten Übungen und Praktika erfahren die Lehramtskandidaten gemeinsam mit oder parallel zur Grundausbildung der Diplomstudenten. Das Grundstudium wird abgeschlossen mit der Akademischen Zwischenprüfung (s.u.). Das darauf folgende Hauptstudium erweitert die Fachkenntnisse und führt die erziehungswissenschaftliche Ausbildung weiter. In dieser Zeit werden auch die ersten unterrichtspraktischen Erfahrungen gesammelt. Die Lehramtskandidaten für Oberstufe - Allgemeinbildende Schulen - erfahren ihre Ausbildung in Experimentalphysik, in der Theoretischer Physik, Spezialvorlesungen und einem Fortgeschrittenenpraktikum gemeinsam mit den Diplomstudenten. Am Ende des Hauptstudiums wird eine wissenschaftliche Arbeit angefertigt und die Erste Staatsprüfung für das Lehramt vor dem Lehrerprüfungsamt der Behörde für Schule, Jugend und Berufsausbildung der Stadt Hamburg abgelegt. Damit ist das Hochschulstudium für ein Lehramt abgeschlossen (vergleiche Studienverlaufspläne der einzelnen Lehramts-Studiengänge).
Es folgt eine zweijährige Referendarzeit in der Schulpraxis, der Staatliche Vorbereitungsdienst. Er umfaßt sowohl eigene Unterrichtstätigkeit an dafür ausgewählten Schulen als auch weiterführende Lehrveranstaltungen, unter anderem auch zu Schulrecht und Schulhygiene, und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Im Rahmen der "Zweiten Staatsprüfung" hat der Lehramtsanwärter eine zweite wissenschaftliche Hausarbeit mit unterrichtspraktischem Schwerpunkt anzufertigen. Mit ihr ist die Berufbefähigung erreicht. Die Staatsprüfungen werden entsprechend einem Beschluß der Kultusministerkonferenz bundesweit von den Ländern gegenseitig anerkannt.
DIE AKADEMISCHE BZW. UNIVERSITÄRE ZWISCHENPRÜFUNG
Die Zwischenprüfung bildet den Abschluß des Grundstudiums für Studierende des Lehramts. Durch diese Prüfung soll der Kandidat nachweisen, daß er das Ziel des Grundstudiums erreicht hat und daß er sich mit den erforderlichen wissenschaftlichen und inhaltlichen Grundlagen seines Faches vertraut gemacht hat, um das Hauptstudium mit Erfolg betreiben zu können. Die Prüfungsordnung für die Universitäre Zwischenprüfung wird z.Zt. erarbeitet.
WEITERE INFORMATIONEN
- Das Beratungszentrum für Studenten der Universität Hamburg bietet in den Bewerbungszeiten Informationsveranstaltungen zum Thema "Lehramt" an. Außerdem werden das ganze Jahr hindurch Kleingruppenberatungen angeboten. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch, wann diese stattfinden.
- Die Studienfachberater des Fachbereichs Physik informieren über Physik als Unterrichtsfach.
- Der Planer des Fachbereichs Physik führt jeweils am 2. Vorlesungstag jedes Semesters eine Fachberatung für Studierende der Lehramtsstudiengänge mit dem Unterichtsfach Physik durch.
- Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen.
- Studienordnungen für das Studium in den anderen Fächern sowie in den Erziehungswissenschaften sind in den jeweils zuständigen Fachbereichen erhältlich.
Quelle:Studienführer Physik, FB Physik der Universität Hamburg, Oktober 2002
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