Promotionsverfahren
gemäß der Promotionsordnung der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften.
Ab dem 6. April 2011 können Promotionsverfahren ausschließlich nach der neuen Promotionsordnung der MIN-Fakultät beantragt werden. Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier.
---------
Promotionsverfahren gemäß der Promotionsordnung des Fachbereichs Physik vom 17. Juni 2002.
Der Fachbereich Physik der Universität Hamburg verleiht im ordentlichen Promotionsverfahren den akademischen Grad eines Doktors der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) und im außerordentlichen Verfahren den Grad eines Doktors der naturwissenschaften ehrenhalber (Dr. rer. nat. h. c.). Die Promotion dient dem Nachweise der Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit.
Das Promotionsverfahren ist in der Promotionsordnung geregelt. Als zunächst wichtigste Neuerung ist jedes Promotionsvorhaben beim Promotionsausschuss anzumelden (Anlage 1). Dieses soll zukünftig vor Beginn der Arbeit geschehen. Für die laufenden Promotionsverfahren soll dieses mit dem hierfür vorgesehenen Formular nachgeholt werden. Bei der Anmeldung wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die Anmeldung des Promotionsvorhabens erfüllt sind. Externe Arbeiten sind hingegen rechtzeitig vor der Zulassung anzumelden. Nach Anfertigung der Arbeit erfolgt der Antrag auf Annahme der Dissertation und Zulassung zur Disputation (Anlage 2 und folgende).
Ergänzend sind die Details zum Geschäftsgang in den Richtlinien für das Promotionsverfahren verbindlich festgelegt. Hier finden sich auch die Einzelheiten zur Veröffentlichung der Dissertation.
Für Promovenden, die ihre Arbeit mit einemTextverarbeitungssystem (z.B. Microsoft WORD, StarOffice, OpenOffice) oder LATEX erstellen möchten, gibt es hier entsprechende Informationen und Dokumentvorlagen, die eine Strukturierung der Doktorarbeit bereits während des Erstellens erlauben. Dazu gehören die Möglichkeit zur automatischen Erzeugung von Inhalts-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnissen ebenso wie die Erstellung eines strukturierten und formatierten Literaturverzeichnisses.
Eine nach der Promotionsordnung bestehende Möglichkeit ist die Veröffentlichung der Arbeit in einem Verlag. Hierbei sollte man darauf achten, dass dem Fachbereich Physik bzw. der Universität Hamburg das Recht erhalten bleibt, den Volltext der Arbeit elektronisch auf einem ihrer Server uneingeschränkt zu veröffentlichen. Genaueres dazu findet man in den jeweiligen Verlagsverträgen, z. B.
|